Nach einem Schlaganfall helfen Reha-Maßnahmen, die dauerhaften Folgen der Erkrankung zu verringern. Die Ansprüche auf ein selbstbestimmtes Leben mit einer Behinderung, auf Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und die Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit sind gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt: „Reha vor Rente!“ und „Reha vor Pflege!“
Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
Im Bereich der Neurologischen Rehabilitation gibt es nach der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) ein so genanntes Phasenmodell mit den Phasen A bis F. Je nach Hilfebedarf des Patienten kommt für ihn eine bestimmte Rehabilitationsphase infrage.
Im Verlauf der Rehabilitation kann es bei zunehmender Selbstständigkeit zu einem Wechsel in die nächste Phase kommen. Auch bei schnellen Fortschritten im Bereich der Selbstständigkeit können Patientinnen und Patienten eine Phase überspringen. Dafür wird der Betroffene durch das behandelnde ärztliche Fachpersonal in seinem Hilfebedarf eingeschätzt.
Die neurologische Rehabilitation ist in die folgenden Phasen eingeteilt:
Je nach dem gesundheitlichen Zustand der Patientinnen und Patienten werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation versorgt.
Hier wird eine intensive Behandlung und Rehabilitation mit ärztlichen und therapeutischen Schwerpunkten durchgeführt. Hinzu kommt die aktivierende und stimulierende Pflege.
Der Betroffene bedarf in der Alltagsbewältigung nicht mehr so viel Hilfe wie in Phase B, sodass die (Teil-) Mobilisierung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit im Vordergrund steht.
Hier richten sich die Rehabilitationsziele nach den Maßgaben der Deutschen Rentenversicherung. Ziele sind die Minderung bestehender Behinderungen und Fehlhaltungen. Die rein medizinische Rehabilitation endet mit der Phase D.
Sie schafft einen möglichen Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück in die Erwerbsfähigkeit. Sie enthält insbesondere Leistungen sowie begleitende Hilfen zur nachhaltigen Sicherung des Erfolges der medizinischen Rehabilitation. Schwerpunkt der Leistungen in der Phase E ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Patientinnen und Patienten, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation einen andauernden und hohen Pflegebedarf haben (zum Beispiel schweres Schädelhirntrauma, Komapatienten) fallen in die Phase F. Hier geht es schwerpunktmäßig um die aktivierende Langzeitpflege.
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