Wir geben Ihnen hilfreiche Hinweise zur Pflege - von der Beantragung von Pflegegraden und Sozialhilfe bis hin zur Auswahl eines Pflegedienstes. 

Allgemeines

Hand und Stift

: Allgemeine Bedingungen

Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft, dass das Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 ersetzt hat.

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Puzzle mit dem Wort "Pflegegrad"

: Begutachtung in sechs Modulen

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind umfassende Neuerungen im Bereich der Pflege beschlossen worden.

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Leistungen und Bedingungen

Geld

: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung muss die Pflegekasse der antragstellenden Person schriftlich Bescheid geben, wie der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ihn eingestuft hat.

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Mensch

: Pflegebedürftigkeit und Unterhaltspflicht

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Schlaganfall-Betroffenen nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.

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Pflegedienst und Pflegeheim

Person wird gepflegt

: Das passende Pflegeheim finden

Mit ambulanter Unterstützung ist häufig noch über längere Zeit ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich.

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Person wird gepflegt

: Checkliste für die Pflegedienstauswahl

Pflegebedürftigkeit und Zuhause wohnen bleiben - ohne fremde Hilfe oft nicht möglich.

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Service

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Kontakt zu Service- u. Beratungszentrum

Weiterführende Infos