Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft, dass das Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 ersetzt hat.
Pflege
Wir geben Ihnen hilfreiche Hinweise zur Pflege - von der Beantragung von Pflegegraden und Sozialhilfe bis hin zur Auswahl eines Pflegedienstes.
Allgemeines
: Begutachtung in sechs Modulen
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind umfassende Neuerungen im Bereich der Pflege beschlossen worden.
Leistungen und Bedingungen
: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung muss die Pflegekasse der antragstellenden Person schriftlich Bescheid geben, wie der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ihn eingestuft hat.
: Pflegebedürftigkeit und Unterhaltspflicht
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Schlaganfall-Betroffenen nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
Pflegedienst und Pflegeheim
: Das passende Pflegeheim finden
Mit ambulanter Unterstützung ist häufig noch über längere Zeit ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich.
: Checkliste für die Pflegedienstauswahl
Pflegebedürftigkeit und Zuhause wohnen bleiben - ohne fremde Hilfe oft nicht möglich.
Service
Kontakt zu Service- u. Beratungszentrum
- Nachricht schreiben
- 05241 9770-0
Weiterführende Infos
Broschüre Wege zu Sozialleistungen