Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft, dass das Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 ersetzt hat.

Pflege
Wir geben Ihnen hilfreiche Hinweise zur Pflege - von der Beantragung von Pflegegraden und Sozialhilfe bis hin zur Auswahl eines Pflegedienstes.
Allgemeines


: Begutachtung in sechs Modulen
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind umfassende Neuerungen im Bereich der Pflege beschlossen worden.
Leistungen und Bedingungen

: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung muss die Pflegekasse der antragstellenden Person schriftlich Bescheid geben, wie der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ihn eingestuft hat.

: Pflegebedürftigkeit und Unterhaltspflicht
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Schlaganfall-Betroffenen nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
Pflegedienst und Pflegeheim

: Das passende Pflegeheim finden
Wenn der Pflegebedarf für einen Verbleib in der eigenen Wohnung zu hoch ist, bleibt oft nur der Umzug in ein Pflegeheim. Die Auswahl ist jedoch Vertrauenssache. Nutzen Sie eine Checkliste für einen Vergleich.

: Checkliste für die Pflegedienstauswahl
Pflegebedürftigkeit und Zuhause wohnen bleiben - ohne fremde Hilfe oft nicht möglich.
Service

Kontakt zu Service- u. Beratungszentrum
- Nachricht schreiben
- 05241 9770-0
Weiterführende Infos
Broschüre Wege zu Sozialleistungen