Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft, dass das Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 ersetzt hat.
![zwei alte Menschen und Pflegerin](/fileadmin/files/_processed_/e/2/csm_Verteilerseite_Bild__Rechte_Fotolia__99b26fdf7d.jpg)
Pflege
Wir geben Ihnen hilfreiche Hinweise zur Pflege - von der Beantragung von Pflegegraden und Sozialhilfe bis hin zur Auswahl eines Pflegedienstes.
Allgemeines
![Hand und Stift](/fileadmin/files/_processed_/8/c/csm_Allgemeine_Bedingungen_0c83b93691.jpg)
![Puzzle mit dem Wort "Pflegegrad"](/fileadmin/files/_processed_/9/4/csm_Begutachtung_71462e3491.jpg)
: Begutachtung in sechs Modulen
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind umfassende Neuerungen im Bereich der Pflege beschlossen worden.
Leistungen und Bedingungen
![Geld](/fileadmin/files/_processed_/0/a/csm_Pflegegeld_42446b4d74.jpg)
: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung muss die Pflegekasse der antragstellenden Person schriftlich Bescheid geben, wie der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ihn eingestuft hat.
![Mensch](/fileadmin/files/_processed_/e/1/csm_Pflegedienst_11602ae06c.jpg)
: Pflegebedürftigkeit und Unterhaltspflicht
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Schlaganfall-Betroffenen nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
Pflegedienst und Pflegeheim
![Person wird gepflegt](/fileadmin/files/_processed_/c/f/csm_Pflegeheim_7ef64d019a.jpg)
: Das passende Pflegeheim finden
Mit ambulanter Unterstützung ist häufig noch über längere Zeit ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich.
![Person wird gepflegt](/fileadmin/files/_processed_/e/1/csm_Pflegedienst_11602ae06c.jpg)
: Checkliste für die Pflegedienstauswahl
Pflegebedürftigkeit und Zuhause wohnen bleiben - ohne fremde Hilfe oft nicht möglich.
Service
![Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe](/fileadmin/files/_processed_/9/f/csm_stiftung_signet_31d9a093b1.png)
Kontakt zu Service- u. Beratungszentrum
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Weiterführende Infos
Broschüre Wege zu Sozialleistungen