Pflege und Beruf vereinbaren

Pflege und Beruf vereinbaren

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe unterstützt ihre Mitarbeitenden dabei, die eigenen Angehörigen trotz Berufstätigkeit pflegen zu können. Dazu nimmt sie als eines der ersten Unternehmen in Gütersloh an dem landesweiten Programm "Vereinbarkeit Beruf und Pflege" teil. 

Mitarbeitende entlasten

Mit Unterzeichnung der Charta "Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW" durch Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandsvorsitzender der Schlaganfall-Hilfe, bekräftigte die Stiftung ihr Engagement. Überreicht wurde die Charta jetzt von Georg Oberkötter vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „Die Doppelbelastung durch Pflege und Beruf ist groß. Mit der Teilnahme am Landesprogramm möchten wir unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezielt unterstützen“, so Brinkmeier.

 

Pflege-Guide berät

Ein wichtiger Schritt: Nadine Hunting, Präventionsexpertin der Stiftung, hat sich im Rahmen des Landesprogramms zum betrieblichen Pflege-Guide qualifiziert. Damit ist sie für die Mitarbeitenden der Schlaganfall-Hilfe künftig erste Ansprechpartnerin bei Themen wie Unterstützung im Pflegealltag, Ansprüche aus dem Pflegezeitgesetz oder regionale Anlaufstellen für Pflege- und Wohnberatung. "Zu meinen Aufgaben gehört auch die betriebliche Gesundheitsförderung, zum Beispiel mit unserem Risiko-Check für Unternehmen", erklärt Hunting. "Daher ist es mir besonders wichtig, auch das Thema Pflege innerhalb der Stiftung zu fördern – das stärkt auch die Gesundheit."

 

Georg Oberkötter überreicht die Charta zur „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“ an die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Darüber freuen sich Uwe Borchers, Geschäftsführer des ZIG OWL, Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandsvorsitzender der Schlaganfall-Hilfe, und Nadine Hunting (v.l.), betrieblicher Pflege-Guide der Stiftung.

500.000 pflegende Erwerbstätige in NRW

Die Relevanz des Themas Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit zeigt ein Blick auf die Zahlen: Allein in Nordrhein-Westfalen pflegen trotz eigener Erwerbstätigkeit ca. 500.000 Menschen ihre Angehörigen. Mit dem Programm „Vereinbarkeit Beruf und Pflege“ möchten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die Landesverbände der Pflegekassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung die Situation dieser Pflegenden verbessern.