Bis zu 4.000 € Zuschuss der Pflegekasse
Seit Januar 2015 beträgt die maximale Höhe des Zuschusses 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Bei mehreren Personen in einem Haushalt, beispielsweise Ehepaaren oder Wohngemeinschaften beträgt die Höhe des Zuschusses pro Umbaumaßnahme maximal 16.000 Euro. Beantragen kann man den Zuschuss direkt bei der Pflegekasse.
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Pflegekasse
Voraussetzung für den Erhalt dieser Unterstützung ist die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Der Pflegeantrag wird meistens schon in der stationären Einrichtung gestellt. Die Einstufung in einen sogenannten Pflegegrad, aus der sich der Leistungsanspruch ableitet, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass es bei vielen Hilfsmitteln Modelle gibt, die vom Kostenträger übernommen werden, oftmals aber auch aufwändigere und umfassendere Modelle auf dem Markt zur Verfügung stehen, deren Kosten Sie teilweise oder ganz selbst erbringen müssen.
Bevor Sie mit Umbaumaßnahmen beginnen, klären Sie die Kostenübernahme.
Sie benötigen das Einverständnis Ihres Vermieters, sofern Sie sich in einem Mietverhältnis befinden. Laut Bundesgesetzbuch § 554a ist der Vermieter zwar verpflichtet, baulichen Veränderungen zuzustimmen, er kann seine Zustimmung aber verweigern, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Ebenso kann er seine Zustimmung von möglichen Sicherheiten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abhängig machen.
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