Packungsbeilage von Arzneien verstehen

So verstehen Sie die Packungsbeilage Ihrer Medikamente

Medikamentenhersteller sind nach einer europäischen Richtlinie und dem deutschen Arzneimittelgesetz dazu verpflichtet, Packungsbeilagen für Medikamenten zu erstellen. Aber viele wissen gar nicht, wie sie zu verstehen sind.

Jedes Medikament verfügt über eine Packungsbeilage, auch Beipackzettel oder im Volksmund „Waschzettel" genannt. Hersteller sind nach einer europäischen Richtlinie und dem deutschen Arzneimittelgesetz dazu verpflichtet. Beipackzettel sollen aufklären. Häufig werden Patientinnen und Patienten aber verunsichert. Die Folge: Sie nehmen die Medikamente gar nicht erst ein oder setzen sie aufgrund des Beipackzettels ab.

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Inhalte einer Packungsbeilage:

Nebenwirkungen

Nebenwirkungen sind schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Medikament. Die fehlerhafte Verordnung, Zubereitung, Abgabe oder Verabreichung eines Medikamentes kann zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Nebenwirkungen können also auftreten, müssen aber nicht. Um ein Gefühl für die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen zu bekommen, finden Sie hier die die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulierungen und ihre Bedeutungen. 

  • Sehr häufig: betroffen ist mehr als einer von 10 Behandelten
  • Häufig: betroffen sind 1 bis 10 von 100 Behandelten
  • Gelegentlich: betroffen sind 1 bis 10 von 1.000 Behandelten
  • Selten: betroffen sind 1 bis 10 von 10.000 Behandelten
  • Sehr selten: betroffen ist einer oder weniger von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle

 

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Wenn von 100 Testpersonen zwei durch das Medikament einen Hautausschlag bekommen wird diese Nebenwirkung als häufig bezeichnet. 98 Testpersonen haben das Medikament aber gut vertragen.

Wechselwirkungen

In einigen Packungsbeilagen wird auf Wechselwirkungen hingewiesen, ohne den Begriff zu erklären. Wechselwirkungen heißt: Das Medikament beeinflusst die Wirkung eines anderen Medikamentes. Aber auch Nahrungsmittel oder Getränke können Wechselwirkungen auslösen. Als Beispiel kann hier die Milch erwähnt werden, die die Wirkung von Antibiotika vermindern kann.

Gegenanzeigen oder Kontraindikationen

Gegenanzeige oder Kontraindikation bedeutet, dass das jeweilige Medikament aufgrund bestimmter Umstände nicht eingenommen werden darf. Derartige Gründe können eine Schwangerschaft, eine chronische Erkrankung wie Rheuma oder auch ein akuter Infekt sein. Auch sind manche Medikamente für Kinder oder betagte Menschen nicht geeignet, sodass hier eine Kontraindikation besteht.

Zeitpunkt der Einnahme

Vor, Während oder nach der der Mahlzeit einnehmen? – Häufig wird die Einnahmezeit eines Medikaments mit Mahlzeiten in Verbindung gebracht. Grund: Der Zeitpunkt der Nahrungsaufnahme kann die Wirkung des Arzneimittels verlangsamen, beschleunigen, verstärken oder vermindern. Auch Nebenwirkungen können in bestimmten Fällen stärker oder schwächer auftreten. Wichtig ist die Regelmäßigkeit, denn nur so ist eine ausgeglichene Konzentration im Blut gewährleistet.

  • Nüchtern: Einnahme 30 - 60 Minuten vor dem Essen schlucken
  • Zum Essen: Einnahme direkt vor, während oder im Anschluss an die Mahlzeit
  • Nach dem Essen:  Einnahme frühestens 30 Minuten nach dem Essen

Die Einnahme von Flüssigkeiten

„Mit etwas Flüssigkeit einnehmen" bedeutet nicht, dass man das Medikament mit einem beliebigen Getränk herunter spülen darf. Es wird empfohlen, das Arzneimittel mit einem halben Glas Wasser einzunehmen. Kaffee, Tee, Milch und vor allem Grapefruitsaft können die Wirksamkeit einiger Medikamente negativ beeinflussen. Auf Alkohol gar sollte man generell bei Medikamenteneinnahme verzichten. Und darüber hinaus gilt immer der Satz, den Sie mittlerweile auswendig kennen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker."

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

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