Selbsthilfegruppen sind Netze der Hoffnung
Eine ganz wichtige Rolle für das Leben nach dem Schlaganfall kann neben der medizinischen und therapeutischen Behandlung die Selbsthilfe spielen. Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Betroffenen und deren Angehörigen, die aufgrund von ähnlichen Erfahrungen wertvolle Hinweise zur Bewältigung der neuen Lebensfragen liefern.
Förderung durch die Krankenkasse
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und - organisationen können eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Regionale Gruppen können Zuschüsse über zwei unterschiedliche Förderarten beantragen: Pauschalförderung und Projektförderung. Der GKV-Spitzenverband hat hierzu einen Leitfaden erstellt. Dieser wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie Vertretern von Selbsthilfeorganisationen erstellt.
Pauschalförderung
Selbsthilfegruppen können zum Beginn jeden Jahres eine finanzielle Förderung beantragen. Die Fristen enden in den meisten Bundesländern am 31. März.
Die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) ist eine Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise die Krankenkassenverbände auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene.
Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern und zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Zuschüsse werden zum Beispiel für Raumkosten, Büroausstattung, Porto oder Telefongebühren gegeben. Ein Antrag reicht aus, um die Pauschalförderung zu beantragen.
Projektförderung
Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) können Krankenkassen Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe fördern. In Abgrenzung zur Pauschalförderung geht es bei der Projektförderung um gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen oder neue Veröffentlichungen, wie Broschüren oder Bücher.
Die Förderung fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, Anträge auf Projektförderung bei jeder Krankenkasse zu stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Krankenkassen oder bei der örtlichen Selbsthilfe- Kontaktstelle.
Ansprechpartner
Da die Umsetzung und Fristen der Förderverfahren je nach Bundesland variieren, empfiehlt es sich, mit den Selbsthilfekontaktstellen oder Ansprechpartnern der Krankenkassen vor Ort in Verbindung zu treten.
Falls die Frist für eine Pauschalförderung in Ihrer Region bereits abgelaufen ist, besteht im Einzelfall die Möglichkeit zur Förderung von einzelnen Veranstaltungen beziehungsweise einer sachbezogenen Kostenerstattung. Bitte halten Sie dafür Rücksprache mit dem Ansprechpartner der zuständigen Krankenkasse vor Ort.
Auch Bürgerstiftungen fördern Projekte, die Hilfe zur Selbsthilfe leisten
Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei setzt sie sich für neue Formen des gesellschaftlichen Engagements ein. Gründer sind Bürger, die lokale Zwecke fördern und sich nicht ausschließlich finanziell, sondern auch mit Zeit und Wissen einbringen.
Darüber hinaus können Kommunen, Banken und Unternehmen als Stifter auftreten, sie sollten aber eine zurückhaltende Rolle spielen. So ist es in den vom Bundesverband der Deutschen Stiftungen verabschiedeten „Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung" festgehalten. In den meisten Städten und Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren Bürgerstiftungen gegründet. Oft fördern sie auch gesundheitliches Engagement.
Erkundigen Sie sich vor Ort nach einem Ansprechpartner. Wenn Sie unsicher sind, ob es eine solche Stiftung in Ihrem Ort gibt, kann Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiterhelfen.
Förderfonds für besondere Projekte von der Schlaganfall-Hilfe
Rund 16.000 Menschen in Deutschland holen sich nach einem Schlaganfall Rat in einer Selbsthilfegruppe. Deshalb fördert die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe diese Arbeit seit vielen Jahren. Die pauschale Förderung für Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen deckt meist die Betriebskosten der Gruppe ab. Zusätzlich können die Schlaganfall-Selbsthilfegruppen einen Kostenzuschuss für einzelne Projekte bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe beantragen.
Im Rahmen des Förderfonds werden unter anderem Anschaffungen, therapeutische Maßnahmen oder Aktivitäten der Gruppe finanziell unterstützt.
Wie beantrage ich eine Unterstützung aus dem Förderfonds?
Häufige Fragen und Antworten zur Beantragung einer Unterstützung aus dem Förderfonds finden Sie in den FAQ´s zum Förderfonds.
Wohltätigkeitsverbände / soziale Einrichtungen
Informieren Sie sich bei Ihren Einrichtungen vor Ort, ob diese Unterstützung für Selbsthilfegruppen anbieten. Diese kann finanziell sein, aber auch sachbezogen – etwa durch kostenfreie Nutzung von Räumen oder die Unterstützung beim Druck von Handzetteln.
Spenden / Aktionen
Jede Selbsthilfegruppe darf Spenden sammeln, allerdings können nur eingetragene Vereine eine Spendenquittung ausstellen. Geld kann auch durch Aktionen wie einem Trödelmarkt, einen Kuchenverkauf oder einem Spendenlauf gesammelt werden – werden sie kreativ!
Mitgliedsbeiträge
Die meisten Selbsthilfegruppen verzichten auf Mitgliedsbeiträge, allerdings kann die Erhebung von Beiträgen in manchen Fällen nötig sein, um die Kosten zu decken.
Kontakt zu Stefan Stricker
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