Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (§ 33, Sozialgesetzbuch V).
Welche Hilfsmittel gibt es?
Gängige Hilfsmittel nach einem Schlaganfall sind:
- Rollstühle, Rollatoren, Dreiräder
- Orthesen
- Elektrostimulatoren
- Alltagshelfer
- Wohnumfeld-Anpassungen und -Umbauten
Wie kommen Sie an Ihr Hilfsmittel?
- Jedes Hilfsmittel muss von einem Arzt verordnet werden.
- Sie selbst, Ihr Therapeut oder das Sanitätshaus können Ihren Arzt darauf ansprechen.
- Das Sanitätshaus stellt den Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse.
- Lehnt Ihre Krankenkasse die Bewilligung eines Hilfsmittels ab, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Bei erneuter Ablehnung bleibt Ihnen die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
- Gängige Hilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen gelistet. Aber auch hier nicht gelistete Hilfsmittel sind erstattungsfähig. Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall darüber.
- Krankenkassen und Sanitätshäuser schließen Verträge. Erkundigen Sie sich, wo Sie Ihre Hilfsmittel beziehen können, ohne dass Mehrkosten für Sie anfallen.
- Auch Wohnumfeld-Anpassungen werden mit bis zu 4.000 Euro aus der Pflegekasse gefördert. Wichtig: Es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, und die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Kostenzusage vorliegt.
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