Für die Begutachtung kommt der MD, bei privat Versicherten stattdessen meist das Unternehmen Medicproof, zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Die Gutachterin oder der Gutachter macht sich hier einen Eindruck von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Betroffenen. Angehörige dürfen bei der Begutachtung, deren Termin vorab angekündigt wird, dabei sein und die pflegebedürftige Person unterstützen. Nutzen Sie diese Chance!
Pflegetagebuch ist hilfreich
Der MD prüft die Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, „Selbstversorgung“, „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ sowie „Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte“. Jeder Bereich umfasst mehrere Kriterien. Machen Sie sich vorab mit diesen vertraut, um zu wissen, was für die Festlegung des Pflegegrads relevant ist.
Versuchen Sie, beim Gespräch mit dem MD einen möglichst realistischen Eindruck vom Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person zu vermitteln. Dazu sollten Sie und die Betroffene die Situation weder beschönigen noch übertreiben und auch Unangenehmes nicht verschweigen. Damit Sie keine wichtigen Informationen vergessen, ist es sinnvoll, sich vorab Notizen zu machen. Geeignet ist zum Beispiel ein Pflegetagebuch, in dem der tägliche Unterstützungsbedarf notiert wird.
Wichtige Unterlagen bereithalten
Halten Sie außerdem Unterlagen bereit, die die Situation der pflegebedürftigen Person belegen. Dazu zählen beispielsweise aktuelle Krankenhaus-, Reha- und Arztberichte, der Medikationsplan sowie eine Auflistung der benötigten Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Auch eine Liste der regelmäßigen Behandlungen wie Blutdruckmessen oder Physiotherapie sowie mögliche Gutachten und Bescheide wie der Schwerbehindertenausweis gehören dazu. Nimmt der Betroffene bereits die Dienste eines Pflegedienstes in Anspruch, sollten Sie auch die Pflegedokumentation zur Hand haben.
Die pflegebedürftige Person sollte sich das Gutachten des MD unbedingt zuschicken lassen. So können Sie gemeinsam die Entscheidung besser nachvollziehen und haben eine Grundlage, falls Sie gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen möchten.