Angaben zu den Kontoverbindungen
Sparkasse Gütersloh-Rietberg
IBAN: DE80 4785 0065 0000 0000 50
BIC: WELADED1GTL
Deutsche Bank Gütersloh
Stichwort: Trauerfall „Name und Vorname der/des Verstorbenen"
IBAN: DE47 4807 0040 0326 3670 00
BIC: DEUTDE3B480
Die unterschiedlichen Buchstaben-/ Zahlenfolgen auf unseren Überweisungsträgern/ Zahlscheinen dienen dazu, die Spenden schnell und korrekt auf elektronischem Wege verbuchen zu können. Eines ist jedoch immer gleich: Ihre persönliche Spender- bzw. Fördermitgliedsnummer ist die sechsstellige Zahlenfolge in der Mitte der Codierung. Sie finden sie auch immer in unseren Briefen über Ihrem Anschriftenfeld bzw. auf dem rechten oberen Rand der Zuwendungsbestätigung.
Angaben zur Spende
Ja, mit Kreditkarte oder per Lastschrift von Banken im Ausland, die zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gehören.
Als Privatperson können Sie uns wie folgt unterstützen:
- einmalige oder regelmäßige Spende. Einfach über unser Online-Formular oder auch per Überweisungsträger
- Überweisung durch die Bank und/ oder telefonische Bestellung eines Überweisungsträgers unter 05241 9770-58
- Abschluss einer Fördermitgliedschaft
- Spenden zu einem bestimmten Anlass (z. B. Geburtstag,Jubiläen)
- Organisation einer eigenen Spendenaktion
- Begünstigung der Schlaganfall-Hilfe in Ihrem Testament
- Eine Zustiftung tätigen
Sie können Ihre Dauerspende oder Fördermitgliedschaft jederzeit kündigen. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail bei unseren Spenderservice.
Sie können Ihre Adressdaten jederzeit ändern. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch oder per E-Mail sich an unseren Spenderservice.
Ja, die Höchstgrenzen für den Spendenabzug liegen bei 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) für alle förderungswürdigen Zwecke. Für Spenden bis 200 Euro reicht eine Buchungsbestätigung (z. B. ein einfacher Kontoauszug) als Nachweis für das Finanzamt aus. Bei Spenden über 200 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung von der Stiftung als Nachweis für das Finanzamt nötig. Fördermitglieder erhalten von uns als Service auch Zuwendungsbestätigungen von Spendenbeträgen unter 200 Euro.
Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erhalten Sie ab einem Betrag von 10 EUR von uns. Der Versand erfolgt immer im Februar des Folgejahres. In dieser Sammelbestätigung sind alle getätigten Spenden des vorherigen Jahres aufgelistet – unabhängig davon, ob Sie einmal oder mehrfach gespendet haben.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Einzel- oder Sofortquittung für Ihre Spende aus.
Ja, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist berechtigt, Geldauflagen anzunehmen.
Verwendung der Spenden
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe benennt in ihrer Satzung die Aufgaben, die den Zweck ihres Handelns ausmachen.
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sieht es als ihre Pflicht an, mit den anvertrauten Geldern so sparsam wie möglich umzugehen und die Ausgaben für Verwaltung so gering wie möglich zu halten. Bei einer Spende von 100 Euro werden nur 17% für Verwaltungsausgaben verwendet.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Jahres- und Finanzbericht.
Als Spender können Sie festlegen, welches Projekt Sie unterstützen möchten. So helfen Sie in dem Projektbereich, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Sie können auch über das Online-Spendenformular unter der Rubrik „Spendenzweck“ das für Sie passende Thema wählen.Genauso wichtig sind für uns aber auch Spenden, die nicht zweckgebunden sind. Sie ermöglichen uns, die Spende für die Projekte zu nutzen, wo das Geld am dringendsten gebraucht wird. So können Modellprojekte zeitnah unterstützt und auf die Bedürfnisse der Betroffenen zügiger reagiert werden.
Seit Juli 2006 ist die Stiftung Träger des DZI-Spendensiegels. Das Zertifikat wird an spendensammelnde Organisationen vergeben, die eine transparente, sparsame und satzungsgemäße Mittelverwendung nachweisen können. Es muss beim DZI beantragt werden und wird jährlich neu vergeben.Weitere Informationen zum DZI-Spendensiegel können Sie auf der Internetseite des DZI nachlesen.
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe verpflichtet sich zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Mittelverwendung. Hierbei arbeiten wir sehr transparent. Es werden grundsätzlich keine Prämien, Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden ausgezahlt. Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung potentieller und bestehender Spender und unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen. Es werden dazu Jahresberichte, die u.a. die Werbe- und Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren, veröffentlicht.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Inhalt unserer Datenschutzerklärung sowie den anwendbaren deutschen Datenschutzgesetzen.