Rechte, aber auch Pflichten
Ein Schlaganfall kommt immer plötzlich. Und mit ihm eine Vielzahl von Fragen, mit denen sich die Patienten bisher nicht auseinandersetzen mussten. Es beginnt mit der Auswahl der Rehaklinik, setzt sich fort bei der Verordnung von ambulanten Therapien oder Hilfsmitteln. Oftmals stellen sich Fragen der Wohnraumanpassung, der Beantragung von Sozialleistungen oder eines Schwerbehindertenausweises, oder es geht um die Beantragung eines Pflegegrades.
Viele dieser Fragen sind mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden. Andrea Eißer erlitt mit 25 einen Schlaganfall. Nach der ersten Ablehnung einer Reha reichte sie weitere Unterlagen von Ärzten ein, die ihren Reha-Bedarf bestärkten. Die Maßnahme wurde daraufhin genehmigt. „Ich habe schon häufiger erlebt, dass man so Dinge durchsetzen kann, von denen man das vorher nicht gedacht hätte“, sagt Gabriele Reckord, Fachanwältin für Medizinrecht.
Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
Von allein jedoch passiert vieles nicht. „Wer sich nicht informiert und keinen Beistand holt, hat schlechtere Chancen“, weiß Reckord aus jahrelanger Erfahrung. Andrea Eißer tat beides. Sie informierte sich ausführlich, holte ihre Ärzte und ihr Sanitätshaus mit ins Boot. „Es ist nicht immer einfach, aber es lohnt sich, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, sagt die Schlaganfall- Patientin.
Kostenträger lehnt Leistung ab
Dass Kostenträger Leistungen zunächst ablehnen, passiert häufiger. Es liegt fast in der Natur der Sache. Schließlich verwalten sie das Geld ihrer Versicherten und sind grundsätzlich zum sparsamen Umgang mit den Mitteln verpflichtet. Antragsteller benötigen gute Argumente, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei hilft vor allem die Unterstützung durch Fachleute.
"Videobeweis" erzielte Genehmigung
Um auch mit ihrer Halbseitenlähmung wieder ausreichend mobil zu sein, beantragte Andrea Eißer bei ihrer Kasse einen elektronischen Fußheber. Die lehnte zunächst ab, schließlich gibt es auch günstigere Lösungen. Daraufhin holte sich die Patientin Unterstützung von ihrem Sanitätshaus. „Ich habe ein Video eingereicht, das zeigt, wie gut ich mithilfe des Fußhebers laufen kann – und er wurde genehmigt.“
Andrea Eißer sagt: „Es ist wichtig, sich Hilfe und Beratung bei Menschen zu holen, die sich damit auskennen – seien es Ärzte, die Mitarbeiter des Sanitätshauses oder Anwälte. Damit erhöht man die Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen. Ich wäre auch bereit gewesen, für meine Anliegen vor Gericht zu gehen, aber so weit ist es glücklicherweise nicht gekommen.“